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Steuertipps für Selbstständige

Du bist Selbstständig und hast ein Online-Business? Du bist Website- oder Online-Shop-Betreiber und schaltest regelmäßig Online-Werbung bei Google und in den sozialen Medien oder nutzt andere Marketingmaßnahmen wie Affiliateprogramme? Dann interessierts du dich bestimmt für unsere Steuertipps für Selbstständige im Online Marketing!

Online-Marketing ist ein wichtiger Faktor im unternehmerischen Handeln, welcher ein hohes Erfolgspotential mit sich bringt.

In Verbindung einer Kommunikationsstrategie eingesetzte Marketingaktivitäten sind großartige Wachstumsmotore für dich als Selbständiger im Web. Durch die Weiterentwicklung des Internets, der sozialen Medien und der Endgeräte, entwickeln sich auch die Möglichkeiten stetig weiter, Zielgruppen durch Marketingmaßnahmen anzusprechen.´

Steuertipps für Selbstständige im Online Marketing:

So kannst du durch den Einsatz von Marketinginstrumenten Steuern sparen

Schon kleinste Marketingaktivitäten können große Effekte bewirken. So können investierte Finanzmittel bereits in kürzester Zeit eine große Wirkung in der Aufmerksamkeitsgenerierung und erzielen. Monetäre Einsätze werden so schnell wieder als Gewinn ins Unternehmens geholt.

Steuerspartipps zum Jahresabschluss für Online-Marketer

Online-Einkommen müssen versteuert werden und sind dementsprechend in der Einkommenssteuererklärung aufzuführen. Welche Steuern du letztlich leisten musst, das hängt von der Form deiner Selbstständigkeit ab. Die steuerrechtlichen Bestimmungen unterscheiden sich nämlich für Gewerbetreibende und Freiberufler.

Die Einkommenssteuer ist sowohl als Freiberufler, als auch als Gewerbetreibender zu zahlen. Jedoch: Ein Teil deiner Betriebsausgaben, also der Ausgaben deines Unternehmens, fließt nicht in den Staat. Wenn man den zu versteuernden Gewinn aus der Selbstständigkeit reduziert, dann sinken auch die Steuer-Ausgaben.

 

Betriebsausgaben mindern den Gewinn und somit die steuerlichen Abgaben

Als Freiberufler oder Gewerbetreibender kannst du eine Reihe deiner Ausgaben von der Steuer absetzen. In diesem Blogartikel haben wir ein paar Steuertipps für Selbstständige im Online Marketing zusammengefasst. Erfahre, wie du deine Einnahmen aus dem E-Commerce steuerlich absetzen kannst. Und wie du sogar Steuern sparen kannst.

 

Steuerliche Absetzbarkeit von Online-Marketing-Maßnahmen

Steuertipp: Man darf die Umsatzsteuer entfallen lassen! Und zwar bei einem Jahresumsatz von 17.500€ im Vorjahr und 50.000€ Umsatz im aktuellen Jahr. Hier kann du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Man ist dann von der Umsatzsteuer befreit und ist ganz klar im Vorteil, weniger Verwaltungsaufwand zu haben.

Affiliate Marketing: Du hast beispielsweise einen Werbebanner von Amazon auf deinem Blog und erhältst für das Anklicken von Amazon Provisonen. Diese Affiliate Provisionen müssen versteuert werden. Deine Ausgaben, die darauf gezahlte Umsatzsteuer, kannst du dagegen rechnen.

Öffentlichkeitsarbeit: Eine Informations-Broschüre in Form einer PDF-Datei kann deine Kundenbeziehung fördern. Entstehende Kosten dieses wirksamen Kommunikationsinstruments können als Betriebsausgabe direkt steuermindernd verbucht werden. Ebenso die Kosten, beispielsweise für einen Designer, die bei der Erstellung einer solchen Broschüre entstehen, mindern deine Steuerlast.

Werbeanzeigen: Deine Ausgaben für Bild- und Textanzeigen auf themenrelevanten Seiten, Online-Magazinen, Blogs, sowieso auf Facebook, Twitter und Co. kannst du ebenfalls steuermindernd und als Betriebsausgaben aufwenden.

Finanztipp: Für Google AdSense gilt eine gesonderte umsatzsteuerrechtliche Regelung. Einnahmen durch Google AdSense versteuerst du in Irland. Dort, wo der Empfänger der Leistung seinen Hauptsitz hat. Deine Einnahmen, welche du in Deutschland erzielst, sind somit nicht umsatzsteuerpflichtig.

Werbegeschenke: Auch für kleine Aufmerksamkeiten wie Kugelschreiber, Kalender etc., sogenannte Streuwerbeartikel, fällt keine Lohnsteuer an. Beachte hier jedoch die Grenze 40€ im Monat.

Gewinnspiele: Auch die Anschaffungskosten für Sachgewinne bei Gewinnspielen werden zu den Werbemaßnahmen gezählt. Diese kannst du als Betriebsausgabe rechnen.

 

Noch mehr Steuertipps für Selbstständige: Die Erstellung eines Online-Shops von der Steuer absetzen

Ein weiterer Steuertipp für dich: Die Kosten für die Erstellung eines Online-Shops oder einer Unternehmenswebsite können über eine Spanne von ca. 3 Jahren abgeschrieben werden, wenn ein immaterielles Wirtschaftsgut vorliegt. Für nähere Informationen hierzu lese doch unseren Blogbeitrag zum Thema Website Abschreibung.

 

Du beschäftigst als Selbstständiger Mitarbeiter?

Beschäftigst du als Selbstständiger Mitarbeiter, dann zahlst du die monatliche Lohnsteuer. Als Arbeitsgeber übermittelst du die Lohnsteuer lediglich für den Arbeitnehmer an das Finanzamt. Die Steuerausgaben trägt der Arbeitnehmer selbst. Somit bleibt dir als Gewerbetreibenden oder Freiberufler nur die der buchhalterische Aufwand.

Du arbeitest von zu Hause aus und hast ein Arbeitszimmer?

Du arbeitest als Freiberufler von zu Hause aus? Wenn dein Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit ist, dann kannst du die Kosten für ein Arbeitszimmer absetzen. Und auch wenn du einen privaten Wohnraum als Lager oder als Archiv nutzt, dann lassen sich die Raumkosten als Betriebsausgaben geltend machen.

Geringfügige Wirtschaftsgüter kannst du sofort und sogar vollständig von der Steuer absetzen. Übrigens: Bislang war die Wertgrenze bei 410€ netto angesetzt. Ab dem Jahr 2018 wird diese auf 800 netto erhöht. Typische geringfügige Wirtschaftsgüter sind zum Beispiel Büromöbel und Büromaterialien oder Software. Auch deinen Computer kannst du vollständig als Arbeitsmittel absetzen.

 

Bilde dich weiter und spare dabei Steuern

Bleibe auf dem neuesten Stand der Dinge! Gerade in der heutigen schnelllebigen und komplexen Onlinewelt ist dies für dich als Online-Marketer wichtig. Es ist wichtig, auf aktuelle Entwicklungen und Trends zu reagieren. Du möchtest deine Kenntnisse im Rahmen einer Fortbildung vertiefen um mit deinem Wettbewerb mithalten zu können? Lässt du dich beispielswiese von einem Branchenprofi beraten oder kaufst Fachliteratur, dann kannst du dies von der Steuer absetzen.

Nutze die Potentiale des Online-Marketings

Wir helfen dir gerne dabei, dich und dein Unternehmen optimal im Web zu präsentieren. Wir erstellen dir eine professionelle Website, mit welcher du optimal deine Zielgruppen ansprechen kannst. Kontaktiere uns und wir setzen gemeinsam deine Pläne für deine Website um! 

Über mich

Pascal Basel
Webdesigner & Online Marketer

Hier blogge ich über die Themen: Webdesign, WordPress & Online Marketing.

Gerne kannst du mich auch persönlich fragen -> Kontakt

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Kontaktiere mich. Ich freue mich darauf, dich und dein Projekt kennenzulernen.

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